Rechtliches

100% ige Rechtssicherheit100% ige Rechtssicherheit

Seit der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit ist es osteuropäischen Firmen gestattet, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen z.B. nach Deutschland zu entsenden. Dabei sind die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland beschäftigt, was durch das EU-Formblatt A1 nachgewiesen wird und das alle entsendeten Einsatzkräfte mit sich führen. Alles was Sie benötigen, um die Legalität des Beschäftigungsverhältnisses nachzuweisen ist der Dienstleistungsvertrag mit unserem Partnerunternehmen, das EU-Formblatt A1, das jeder Betreuer stets mit sich trägt und der Arbeitsvertrag des Betreuers bei unserem Partnerunternehmen. Wir stellen sicher, dass Sie alle diese Dokumente gleich zu Beginn der Betreuung erhalten.

Leistungen von Curaveris

Curaveris nimmt Ihnen dabei alle Arbeit ab. Wir koordinieren für Sie kostenfrei die Vermittlung der Pflegehilfskräfte, Betreuer oder Haushaltshilfen für die Vollzeitbetreuung im eigenen Heim. Bei unseren Partnern handelt es sich um Unternehmen, welche ihre angestellten Mitarbeiter als Pflegehilfskräfte und Haushaltshilfen anbieten und dieses Personal nach Deutschland entsenden dürfen. Dabei achten wir darauf, dass der Dienstleistungsvertrag optimal auf Ihre Bedürfnisse zurechtgeschnitten ist, dass er natürlich in Deutsch verfasst ist und dass Sie keinerlei rechtlichen Bedenken bei der Ausgestaltung des Vertrages und bei der Erbringung der Dienstleistung haben müssen. Wir sorgen auch dafür, dass Sie sämtliche Unterlagen erhalten, um die Legalität der Beschäftigung des Betreuers nachzuweisen. Sie haben dadurch keinerlei weitere Auflagen zu beachten wie Meldepflichten, Arbeits-, Urlaubs- oder Ruhezeiten.

Dienstleistungsvertrag mit Partnerunternehmen

Curaveris selbst beschäftigt keine eigenen Pflegehilfskräfte. Vertragsverhältnisse über Pflegehilfsleistungen und weitere Dienstleistungen im Haushalt können daher nur unmittelbar mit unseren Kooperationspartnern begründet werden. Daher schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag bzw. Personenbetreuungsvertrag mit unserem kroatischen Partnerunternehmen respektive mit einer unserer selbständigen Betreuungskräfte, die ein Gewerbe in Deutschland angemeldet haben und Einkommensteuern in Deutschland abführen.

Curaveris bleibt während des gesamten Betreuungszeitraums Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen. Die selbständigen Betreuerinnen unterliegen keinerlei Weisungsbefugnis, da sie alleinverantwortlich als Auftragnehmer das Vertragsverhältnis direkt mit den Kunden erfüllen, ohne abhängig Angestellte zu sein. Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Curaveris garantiert, dass alle zustande gekommenen Arbeitsverhältnisse und selbständige Betreuungsverhältnisse vollkommen legal sind. Keinesfalls entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und einer osteuropäischen Pflegehilfskraft bzw. einer Betreuungsperson.

Bei den selbständigen Betreuungskräften ist sichergestellt, dass

- eine Gewerbeanmeldung in Deutschland mit Gewerbeanschrift in Deutschland vorliegt

- eine Steuernummer in Deutschland beantragt wurde

- eine Gewerbehaftpflichtversicherung vorliegt

- eine gesetzliche Unfallsversicherung abgeschlossen wurde

- die Betreuerinnen krankenversichert sind

- alle Kriterien, die eine sog. „Scheinselbständigkeit“ begründen, nicht einschlägig sind

- dass mindesten 5/6 des jährlichen Einkommens bei einer zweiten Vertragspartei / einem weiteren Auftraggeber erwirtschaftet wird

- die Betreuungskräfte das Insolvenzrisiko des Kunden (der betreuten Person, bzw. des Vertragspartners) selbst tragen

- die Betreuungskräften keinerlei Weisungsrecht unterliegen – wobei der Kunde bzw. die betreute Person selbstverständlich Wünsche an die Betreuungskräfte herantragen können, wie sie sich die Erfüllung des bilateral geschlossenen Personenbetreuungsvertrages vorstellen im Hinblick auf die Zubereitung von Speisen, ordnungsgemäße und sachgerechte Erfüllung der Haushaltstätigkeiten usw.

- die Betreuungskräfte ihre Arbeitskraft werbend zu Markte tragen, auch durch die Beauftragung Dritter, neue Betreuungsverhältnisse für zukünftige Einsätze zu akquirieren

- die Betreuungskraft frei über ihre Bezahlung bestimmen kann, dabei das unternehmerische Risiko trägt, gegen Wettbewerber(innen) unterlegen zu sein

- Länge, Umfang und Region des Betreuungseinsatzes frei von den Betreuungskräften bestimmt werden können

- die Betreuerin auf eigene Rechnung mit deutscher Gewerbeadresse arbeitet

- die Betreuungskraft eine eigene Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt unter der ihr zugeteilten Steuernummer einreicht

- jährlich Einkommensteuern und (ggfs.) Umsatzsteuern abführt

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